Deutscher Gewerkschaftsbund

15.01.2021
Gesetzentwurf zur Reform des SGB II

Verbesserungen der Grundsicherung ist richtiger Weg

DGB begrüßt Pläne zur Novellierung von Hartz IV

Aktion beim Zukunftsdialog in Chemnitz

Aktion beim Zukunftsdialog in Chemnitz DGB SWS

Mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Hartz IV-System reformieren. In einem entsprechenden Gesetzentwurf schlägt Heil unter anderem vor, das Vermögen bis zu 60.000 Euro nicht auf die Leistungen angerechnet werden. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagt dazu: „Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Damit kann der jahrelang schwelende Konflikt um das Hartz-IV-System, das von vielen als diskriminierend erlebt wird, endlich entschärft werden.“ DGB Regionsgeschäftsführer Südwestsachsen, Ralf Hron, ergänzt mit Blick auf die besondere Lage in der Wirtschaftsregion Chemnitz: "Es ist bekannt, dass in unserer Region ein besonders hoher Anteil an Menschen lebt, die entweder auf Grundsicherung angewiesen sind oder aber für niedrige Löhne arbeiten müssen. Für genau diese Personen wäre diese Regelung eine echte Verbesserung ihrer Lebenssituation." Gerade in den Diskussionen im Zukunftsdialog des DGB wird immer wieder deutlich, dass die Menschen gerade im Osten einen erleichterten Zugang zu Grundsicherungsleistungen brauchen.

Der DGB hat die Politik aufgefordert, die Reformpläne nun gerade wegen der Pandemiesituation zügig umzusetzen. Die CDU solle diese Pläne konstruktiv unterstützen. Erwerbslose und einkommensschwache Menschen, die heute Hartz IV beziehen müssen, sind dringend auf die geplanten Verbesserungen angewiesen. Mit den Reformplänen würden die richtigen Lehren aus der Corona-Krise gezogen. Aus Sicht von Ralf Hron haben die befristeten Sonderregelungen, die den Zugang zu Leistungen deutlich einfacher gestalten gezeigt, dass die Grundsicherung besser und wertschätzender gestaltet werden können.  Heils Reformentwurf sieht zudem vor, dass in den ersten zwei Jahren des Hartz-IV-Bezugs auf eine Prüfung verzichtet wird, ob die Wohnungskosten angemessen sind. Ebenso sollen Leistungskürzungen, etwa bei Ablehnung eines Jobangebots, ab Juli auf höchstens 30 Prozent beschränkt werden. Zudem ist ein Weiterbildungsbonus von monatlich 75 Euro vorgesehen.

 


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