Studierende DGB/Colourbox.com
Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.
Die Überbrückungshilfe gilt für In-, wie ausländische Studierende. Sie soll denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden und unmittelbar Hilfe benötigen. Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus. Der Antrag ist an das zuständige Studierendenwerk zu richten und kann ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag kann gesondert für die Monate November 2020, Dezember 2020, sowie für Januar, Februar und März 2021 gestellt werden. Für alle weitergehendenden Information bitte HIER klicken.
Da derzeit etliche Studierende coronabedingt auf ein Einkommen aus Nebenjobs verzichten müssen, lohnt es sich aber sicher, einen Anspruch zu prüfen.
Ein Anpruch auf die Gewährung der Überbrückungshlfe besteht leider nicht. Das jeweilige Studierendenwerk entscheidet über die Antragsbewilligung. Entschieden wird dabei nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrages. Wichtig auch: Für Bildungseinrichtungen wie Schulen, Fachschulen, duale Hochschulen u. a. gilt die Überbrückungshilfe nicht. Also nur staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Da derzeit etliche Studierende coronabedingt auf ein Einkommen aus Nebenjobs verzichten müssen, lohnt es sich aber sicher, einen Anspruch zu prüfen.
Insbesondere mit Zwickau und Chemnitz haben wir zwei Hochschulstandorte, u.a. mit zahlreichen ausländischen Studierenden, die sicherlich ein erhöhtes Interesse daran haben, ihre Studierenden zu unterstützen.
"Leidtragende der Pandemie sind aktuell vor allem auch Studierende." so Matthias Eulitz, Gewerkschaftssekretär beim DGB Südwestsachsen. "Sie sind die Zukunft unserer Region. Insbesondere mit Zwickau und Chemnitz haben wir zwei Hochschulstandorte, u.a. mit zahlreichen ausländischen Studierenden, die sicherlich ein erhöhtes Interesse daran haben, ihre Studierenden zu unterstützen. Gerade jetzt brauchen sie Hilfe. Deshalb sagen wir: Prüft genau, ob ihr entsprechende Unterstützungangebote in Anspruch nehmen könnt, um sicher durch die Pandemie zu kommen!", ergänzt Katja Eberhardt, Gewerkschaftssekretärin beim DGB Südwestsachsen.
8. Mai - Tag der Befreiung DGB