Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 004 - 12.01.2015

Aktionstag Mindestlohn DGB Südwestsachsen

Pendleraktion Frühschicht vor Fleischerei in Oederan

Michael Brunner (NGG), Gisa Dreilich (stellv Vorsitzende DGB KV Mittelsachsen) Lutz Richter (Vorsitzender KV Mittelsachsen), Ralf Hron (Regionsgeschäftsführer DGB Südwestasachsen) vor dem Mindestlohntruck.

Michael Brunner (NGG), Gisa Dreilich (stellv Vorsitzende DGB KV Mittelsachsen) Lutz Richter (Vorsitzender KV Mittelsachsen), Ralf Hron (Regionsgeschäftsführer DGB Südwestasachsen) DGB SWS

Der DGB Südwestsachsen begrüßte am 12.01. mit einer Pendleraktion den Mindestlohn vor der Fleischerei Richter GmbH im sächsischen Oederan in der Ringstraße mit einem Infomobil mit Großflächenplakat. Gemeinsam mit Michael Brunner von der Gewerkschaft NGG informierten ab 05.45 Uhr Kolleginnen und Kollegen des DGB-Kreisverbandes Mittelsachsen vor Beginn der Frühschicht über die Einführung der seit 1. Januar 2015 geltenden allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze. An der Pendleraktion nahmen der ehrenamtliche DGB-Kreisvorsitzende Mittelsachsen, Lutz Richter, und seine Stellvertreterin, Gisa Dreilich, teil. Der DGB führt in dieser Woche eine Mindestlohntour durch ganz Südwestsachen durch.

Der erste Termin in Oederan führte vor dem Betrieb einer Branche, der im besonderen Maße von der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze betroffen ist. NGG-Gewerkschaftssekretär Michael Brunner vorm Werktor: „Wir haben versprochen dranzubleiben und nur durch große Ausdauer gelang es nun endlich, den Mindestlohn in Deutschland einzuführen. Sehr viele Beschäftigte in diesem Unternehmen sind Verkäuferinnen und Verkäufer. Für sie und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt nun endlich auch der Mindestlohn in Höhe von 8,50€.“ DGB-Regionsgeschäftsführer Ralf Hron ist es wichtig festzustellen: „Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50€ gilt für alle Beschäftigten in allen Arbeitsverhältnissen. In Mittelsachsen arbeiteten rund 17.000 Beschäftigte bei Vollzeit unter 1.500€ brutto Arbeitslohn. Damit können sie nun unmittelbar von der Einführung des Mindestlohnes profitieren. Zusätzlich wird es natürlich durch Anpassungserhöhungen auch in höheren Lohngruppen zu mehr Entgelt für Beschäftigte kommen. Es ist also ein Riesenfortschritt für die Menschen in der Region.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind zurzeit nur: PraktikantInnen ab dem 4. Monat, Langzeitarbeitslose ab dem 7. Monat, ZeitungszustellerInnen bis 2017 und einige Branchenmindestlöhne.“ Bis zum 31. März 2015 schaltet der DGB eine bundeszentrale Hotline. Unter der Telefon-Nummer 0391/4088003 werden alle Fragen zum Mindestlohn beantwortet. Fortlaufende Infos unter: www.suedwestsachsen.dgb.de

Michael Brunner (NGG), Gisa Dreilich (stellv Vorsitzende DGB KV Mittelsachsen) Lutz Richter (Vorsitzender KV Mittelsachsen), Ralf Hron (Regionsgeschäftsführer DGB Südwestasachsen)

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Pressefoto Ralf Hron

Regionsgeschäftsführer Ralf Hron

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