Ein historisches Ereignis, Deutschland bekommt endlich den gesetzlichen Mindestlohn, für den die Gewerkschaften ein Jahrzehnt gekämpft haben. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro schützt ab dem 01. Januar 2015 Beschäftigte vor Hungerlöhnen und Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Mehr als 3,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen mehr Geld, natürlich auch im Erzgebirge. Jeder vierte Beschäftigte im Landkreis wird davon betroffen sein. Wer 8,50 € bei einer vollen Stelle erhält verdient Brutto 1500 € im Monat.
Jetzt geht es darum, den Mindestlohn durchzusetzen. Deshalb organisiert der DGB Erzgebirge am 12. Januar 2015 Aktionen im Erzgebirgskreis. So soll eine Flugblattverteilungsaktion vor der Bäckerei Roscher und auf dem Marktplatz in Annaberg-Buchholz erfolgen. Außerdem wird ein Werbe-LKW mit der DGB-Hotline zum Mindestlohn im Landkreis unterwegs sein. Ziel dieser Aktionen soll laut DGB Kreisvorsitzenden Michael Willnecker sein, „betroffene Bürgerinnen und Bürger zum Mindestlohn zu informieren und eventuelle Hilfe bei Problemen seiner Durchset-zung zu geben.“
In einem Pressegespräch, dass ebenfalls am 12. Januar 2015, 16 Uhr im „Ratsherrncafe“ in Annaberg-Buchholz, Alte Ratsstraße 1 organisiert wird, will der DGB Kreisvorstand die Medien über die Einführung des Mindestlohnes, bestehende Ausnahmen sowie tarifrechtliche Regelungen und den Möglichkeiten der Beratung bzw. Hilfe, informieren, so Willnecker.
Außerdem organisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 2. Januar bis zum 31. März 2015 eine Mindestlohnhotline, bei der Ratsuchende erste Informationen rund um das Mindest-lohngesetz erhalten können (Mo-Fr: 7- 20 Uhr, Sa: 9 – 16 Uhr). Es gibt auch ein fremdsprachi-ges Angebot. Weitere Informationen können über das Internet www.mindestlohn.de/hinter-grund/fag bezogen werden.
Regionsgeschäftsführer Ralf Hron
Pressefoto auf Anfrage
Telefon: 0371 - 6000 110
Mail: suedwestsachsen@dgb.de